Wir wissen um unsere Verantwortung
für unsere Klienten.

Wir stellen unser Fachwissen in den Dienst unserer Kunden und nehmen uns für sie Zeit.

In jedem einzelnen Fall versuchen wir, die individuell beste Lösung zu erzielen.

Unabhängige Rechtsanwälte, die nur ihren Klienten und dem Gesetz verpflichtet sind, sind eine wichtige Säule des Rechtsstaates. Dieser ist - wie Gegenwart und Geschichte zeigen - keineswegs selbstverständlich. Er muss immer wieder neu eingefordert und weiterentwickelt werden.

Wir führen die bereits seit 1934 bestehende Rechts­anwalts­kanzlei Hagen im Geiste unserer Vorgänger in dritter Generation weiter. Nachdem Dr. Ernst Hagen und Dr. Günther Hagen 2005 in den Ruhestand getreten sind, besteht die Kanzleipartnerschaft Hagen&Künz, von Februar 2011 bis 2012 Rechts­anwalts­kanzlei Hagen, Künz & Rümmele, seither Rechtsanwaltskanzlei Künz & Rümmele.